„EÜR oder Bilanz“ klingt nach einer Formalie, wirkt sich aber direkt darauf aus, wie Sie im Alltag buchen. Welche Form für Sie gilt, hängt von gesetzlichen Kriterien ab – das ist eine steuerliche Frage und gehört zu einer steuerberatenden Person.
Die Einnahmenüberschussrechnung
Die EÜR folgt dem Zuflussprinzip: Was zählt, ist der Zeitpunkt, an dem Geld tatsächlich fließt. Eine im Dezember geschriebene Rechnung, die im Januar bezahlt wird, wirkt sich in der Regel erst im Januar aus.
- Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- Orientierung an Zahlungszeitpunkten
- Vergleichsweise schlanke laufende Buchhaltung
Die Bilanz
Die Bilanzierung folgt dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung. Ein Geschäftsvorfall wird dann erfasst, wenn er wirtschaftlich entsteht – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
- Forderungen und Verbindlichkeiten werden geführt
- Höherer laufender Aufwand, dafür detailliertere Aussagekraft
Was das praktisch bedeutet
Bei der EÜR liegt der Fokus im Alltag stark auf dem Bankkonto. Bei der Bilanzierung kommen offene Posten hinzu: Wer schuldet wem was, und seit wann? Dafür braucht es eine gepflegte Debitoren- und Kreditorenübersicht.
In beiden Fällen gilt: Je sauberer die laufende Erfassung, desto ruhiger der Jahresabschluss. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und stellt keine steuerliche Beratung dar.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
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